Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser soll, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, unter anderem die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften überwachen und Mängel unverzüglich anzeigen, einen Gefahrgutjahresbericht erstellen und das Unternehmen bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung beraten.

Den für die Arbeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlichen Grundlehrgang (mit IHK-Prüfung) können Sie hier bei uns absolvieren.